Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 16.10.1979

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 25.09.1979 - 1 Ws 304/79   

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https://dejure.org/1979,2423
OLG Stuttgart, 25.09.1979 - 1 Ws 304/79 (https://dejure.org/1979,2423)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25.09.1979 - 1 Ws 304/79 (https://dejure.org/1979,2423)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25. September 1979 - 1 Ws 304/79 (https://dejure.org/1979,2423)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de PDF, S. 15 (Kurzinformation)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 1238
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • EGMR, 28.11.1978 - 6210/73

    Luedicke, Belkacem und Koç ./. Deutschland

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.09.1979 - 1 Ws 304/79
    Ein Ausländer hat auch nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 1978-10-23 = NJW 1979, 1091 jedenfalls dann keinen Anspruch auf Übersetzung des schriftlichen Urteils in eine ihm verständliche Sprache, wenn gegen dieses Urteil Revision eingelegt, diese bereits begründet und die Revisionsbegründungsfrist abgelaufen ist.
  • OLG Stuttgart, 04.03.1981 - 1 Ws 36/81
    "Auch wenn er seine Revision noch nicht begründet hat und die Revisionsbegründungsfrist noch nicht abgelaufen ist, hat ein Ausländer, der durch einen (deutschen) Anwalt verteidigt wird, keinen Anspruch auf Übersetzung des schriftlichen Urteils in eine ihm verständliche Sprache (Ergänzung zu OLG Stuttgart, NJW 1980, 1238).«.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 16.10.1979 - 3 Ws 830/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,2470
OLG Frankfurt, 16.10.1979 - 3 Ws 830/79 (https://dejure.org/1979,2470)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.10.1979 - 3 Ws 830/79 (https://dejure.org/1979,2470)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Oktober 1979 - 3 Ws 830/79 (https://dejure.org/1979,2470)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de PDF, S. 16 (Kurzinformation)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 1238
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Die Rechtsprechung und die überwiegende Lehre sind in Auslegung des Rechts zu dem Ergebnis gelangt, daß ein Anspruch auf (kostenfreie) Übersetzung tatrichterlicher Strafurteile von Amts wegen nicht besteht (OLG Hamburg, NJW 1978, S. 2462; OLG Frankfurt, NJW 1980, S. 1238 f.; OLG Stuttgart, NStZ 1981, S. 225 ; Schäfer, a.a.O., § 184 GVG , Rdnr. 3; Maul, KK, § 35 StPO , Rdnr. 23; Mayr, KK, § 184 GVG , Rdnr. 3; KMR, 7. Aufl., § 184 GVG , Rdnr. 8; Kleinknecht/Meyer, a.a.O., § 35 Rdnr. 11, Art. 6 MRK , Rdnr. 18; Kissel, a.a.O., § 184 Rdnr. 10; Vogler, EuGRZ 1979, S. 640 (644); differenzierend: Römer, NStZ 1981, S. 474; vgl. auch Meder, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 1978, Art. 91, Rdnr. 1).
  • BGH, 18.02.2020 - 3 StR 430/19

    Kein Anspruch auf schriftliche Übersetzung eines nicht rechtskräftigen

    cc) Dem steht der besondere Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 3 GG nicht entgegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Mai 1983 - 2 BvR 731/80, BVerfGE 64, 135, 156 f.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. Oktober 1979 - 3 Ws 830/79, NJW 1980, 1238; Kühne, StV 2019, 599, 600).
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